Insolvenzgeld: Empfänger müssen erhöhten Einkommensteuersatz einkalkulieren

04.01.2018

Große Unternehmensinsolvenzen wie die der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin im Jahr 2017 rücken die Frage nach der Besteuerung von Insolvenzgeld in den Fokus. Generell gilt:

  • Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit rückwirkend für die letzten drei Monate vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an den Arbeitnehmer gezahlt, sobald eine Insolvenzbescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden kann und die Löhne nicht mehr bezahlt wurden.

  • Die Höhe der Geldleistung entspricht in der Regel dem üblichen monatlichen Nettoeinkommen einschließlich Zulagen, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Zuwendungen, Erstattungen und Provisionen.

  • Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Für privat versicherte Arbeitnehmer werden die Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung als Insolvenzgeld bezahlt; die Versicherungsbeiträge müssen vom Arbeitnehmer an die Versicherung entrichtet werden.

Das bezogene Insolvenzgeld ist zwar steuerfrei und fließt daher nicht in das zu versteuernde Einkommen ein, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es erhöht den Einkommensteuersatz auf das übrige (steuerpflichtige) Einkommen des Arbeitnehmers. Die steuererhöhende Wirkung lässt sich anhand folgender Vergleichsberechnung veranschaulichen:

Beispiel: Der ledige Arbeitnehmer A (zu versteuerndes Einkommen von 38.000 €) bezog in 2017 ein Insolvenzgeld von 4.000 €. Die steuerlichen Folgen stellen sich wie folgt dar:

Steuerlast

ohne Insolvenzgeld

mit Insolvenzgeld

zu versteuerndes Einkommen

38.000 €

38.000 €

Durchschnittssteuersatz

21,21 %

22,59 %

festzusetzende Einkommensteuer

8.061 €

8.585 €

Mehrsteuer

524 €

Im Ergebnis gehen also 13,1 % des Insolvenzgeldes (524 € von 4.000 €) an das Finanzamt.

Hinweis: Insolvenzgeldzahlungen werden von der Agentur für Arbeit direkt an die Finanzämter gemeldet, so dass die Daten dort bei der Einkommensteuerveranlagung sofort zur Verfügung stehen. Wer Insolvenzgeld von mehr als 410 € pro Jahr erhält, ist zudem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

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