Gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte im Privathaushalt

Der Abschluss privater Versicherungsverträge entbindet nicht von der Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Beitrag für das Jahr 2017 beträgt für jede beschäftigte Person 22,00 €.                                                                         Sofern schon vor dem Jahr 2017 Personal beschäftigt wurde, erhebt die Unfallkasse nachträglich den Beitrag.                     Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag (Mindestbeitrag), der immer in voller Höhe zu entrichten ist; auch wenn die Beschäftigung nicht das ganze Jahr gedauert hat.

Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige, Freunde, Nachbarn), die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen, sind im Rahmen der Pflegeversicherung beitragsfrei bei der Unfallkasse versichert und müssen nicht angemeldet werden.

Die Unfallkasse weist daraufhin, dass Namen der Haushaltshilfe nicht anzugeben sind. Ein Datenaustausch mit Finanzämtern findet nicht statt.

Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen, die im Monat nicht mehr als 450,00 € verdienen, sind sogenannte Minijobber/innen, die bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldet werden müssen.

Der Beitrag für diese Minijobber/innen wird seit dem 01.01.2006 zusammen mit den übrigen Sozialabgaben von der Minijob-Zentrale erhoben. Er wurde vom Gesetzgeber auf derzeit 1,6 % des Arbeitsentgeltes festgesetzt.

Wenn Ihre Haushaltshilfe als Minijobber/in tätig wird und bei der Minijob-Zentrale im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens gemeldet wurde, ist daher der Beitrag nicht an die Unfallkasse zu entrichten, obwohl der gesetzliche Versicherungsschutz nach wie vor durch die Unfallkasse gewährt wird. Eine separate Anmeldung bei der Unfallkasse ist dann nicht erforderlich, da diese durch die Minijob-Zentrale erfolgt.

 Achtung: Diese Beträge gelten nur für das Jahr 2017.

Hinweis: Dieser Text stammt von der Unfallkasse NRW, Stand März 2017.                                                                      Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.unfallkasse-nrw.de/mitglieder/privathaushalte.html

Grundsteuerreform

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NRW, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen und Rheinland-Pfalz.

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